Patienteninfo

Wann soll ich mit meinem Kind zur Erstuntersuchung?

Die erste kieferorthopädische Untersuchung Ihres Kindes sollte zur Einschulungszeit erfolgen, um gegebenenfalls Einfluss auf den Zahnwechsel zu nehmen oder um Behandlungen durch andere Ärzte (HNO, Logopädie) einzuleiten.

Wenn keine Frühbehandlung notwendig war, sollte Ihr Kind mit etwa 8 bis 10 Jahren wieder einen Termin bei uns vereinbaren.

Nach dem Durchbruch aller bleibenden Zähne (ca. 12. Lebensjahr) kann mit einer festsitzenden Zahnspange eine möglichst perfekte Zahnstellung erreicht werden. Im Gegensatz zu herausnehmbaren Spangen ist die dreidimensionale Kontrolle der Zahnbewegung nur mit festsitzender Behandlung („Brackets”) möglich.

Sollten in letzter Zeit von Ihnen (Ihrem Kind) Röntgenbilder der Zähne oder Abdrücke der Kiefer gemacht worden sein, so bringen Sie diese bitte zum ersten Beratungsgespräch bei uns mit.

Gibt es ein Alterslimit für kieferorthopädische Behandlungen?

Nein, Kieferorthopädie ist bei gesundem Zahnhalteapparat bis ins hohe Alter möglich. Speziell bei erwachsenen Patienten bieten wir eine begleitende professionelle Zahnreinigung an.

Welche Ursachen gibt es für das „Durcheinander im Mund”?

  • Missverhältnis in der Größe zwischen Ober- und Unterkiefer (z.B. zu weit vorstehender Unterkiefer)
  • Nichtanlagen einzelner Zähne
  • Vorzeitiger Verlust von Milchzähnen oder bleibenden Zähnen
  • Falsches Schlucken, indem die Zungenspitze nicht gegen den Gaumen sondern gegen die vorderen Zähne gedrückt wird
  • Schlechte Angewohnheiten wie das Einsaugen der Wangen oder der Lippen
  • Lutschen am Daumen, am Schnuller oder anderen Gegenständen nach dem dritten Lebensjahr kann zu schweren Verformungen der Kiefer („frontoffener Biss”) und zu Fehlstellungen besonders der Frontzähne führen