Leistungen

Kieferorthopädie

In unserer modernen Praxis im Herzen von Innsbruck beschäftigen wir uns mit:

  • Kieferregulierungen
  • abnehmbare und festsitzende Zahnspangen für Kinder und Erwachsene
  • kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlungsformen
  • kombinierte kieferorthopädisch-parodontologische Behandlungsformen
  • Präprothetische Kieferorthopädie
  • Keramikbrackets
  • „Unsichtbare Spangen”
  • Zahnschmuck „Twinkles”
  • Bleaching

Prophylaxe – Mundhygiene

Unsere ausgebildeten Prophylaxeassistentinnen beraten Sie gerne über richtiges Zähneputzen, geben Mundhygieneinstruktionen und führen professionelle Zahnreinigungen durch. Speziell bei kieferorthopädischen Patienten ist eine begleitende Mundhygiene ein wichtiger Baustein der Behandlung. Zusätzlich bieten wir spezielle Kindermundhygieneprogramme an.

Logopädische Zusatzbetreuung

Patienten mit myofunktionellen Störungen wie Zungenpressen, Schluckstörungen oder inkompetenten Lippenschluss werden begleitend zur kieferorthopädischen Behandlung auch logopädisch betreut. Wir verweisen Sie gerne zu kompetenten Logopäden/innen in Ihrer Nähe.

Honorare

Kieferorthopädisches Erstberatungsgespräch € 60,-

Bei der Preisgestaltung orientieren wir uns an den
autonomen Honorarrichtlinien der österreichischen Zahnärztekammer. (Information gemäß §153a Abs.4 ASVG)

Information zur „Gratis Zahnspange“:

Wir sind eine kieferorthopädische Privatpraxis.
Durch den Nachweis der von den Krankenkassen geforderten Ausbildungs- und Erfahrungsvoraussetzungen, wurde unsere Praxis im Juli 2015 in die Liste der Wahlkieferorthopäden für Tirol aufgenommen.

Unter folgenden Voraussetzungen bekommen Sie 100% (BVAEB. SVS GW) bzw. 80 % (ÖGK und SVS Bauern) des Kassenvertragstarif von ihrer Krankenkasse rückerstattet:

Kinder/Jugendliche während bzw. nach dem Zahnwechsel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben Anspruch auf Rückerstattung durch die Krankenkasse. Es muss eine schwere Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegen, deren Korrektur aus medizinischen Gründen erforderlich ist (IOTN 4 oder 5).

Der vorliegende IOTN Grad (Behandlungsnotwendigkeit der Zahnfehlstellung) wird bei der Erstberatung durch uns festgestellt.
Vor Behandlungsbeginn wird von uns ein Antrag bei der Krankenkasse eingereicht.

Private Kranken- oder Zahnzusatzversicherungen beinhalten Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen entsprechend des abgeschlossenen Tarifs.